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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

KUNST & STADT, vertreten durch Daniela Narjes, bietet Stadt- und Museumsführungen für Einzelgäste und Gruppen in Köln und Bonn an. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber (Kunde) und Auftragnehmer (KUNST & STADT, vertreten durch Daniela Narjes, nachfolgend nur "KUNST & STADT"). Mit der Buchung erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen an.

1 Allgemeines

Die Angaben auf der Internetseite www.kunstundstadt.de und auf Flyern etc. werden von KUNST & STADT mit größter Sorgfalt bearbeitet und werden vorbehaltlich gesetzlicher und behördlicher Bestimmungen veröffentlicht. Die angegebenen Details entsprechen dem Stand bei Erstellung. Für eventuelle Druck- oder Rechenfehler wird nicht gehaftet. Angebots- und Preisänderungen behält sich KUNST & STADT jederzeit vor. Ihre Daten werden, soweit erforderlich, nach den Bestimmungen der Datenschutzgesetze elektronisch gespeichert. Auf eine gesonderte Zustimmung verzichtet der Kunde ausdrücklich. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung der Veranstaltungsunterlagen von KUNST & STADT, ob zu privaten oder zu geschäftlichen Zwecken, bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung.

2 Anmeldung und Abschluss des Vertrages

2.1 Mit der Anmeldung schließt der Kunde mit KUNST & STADT verbindlich einen Vertrag zur Durchführung einer vereinbarten Führung ab. Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden und kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Für Nachteile, die dem Kunden aus unvollständigen, fehlerhaften oder unleserlichen Angaben entstehen, haftet KUNST & STADT nicht. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen von KUNST & STADT als verbindlich an.

2.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch KUNST & STADT zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Die Bestätigung erhält der Kunde erst dann, wenn gewährleistet ist, dass KUNST & STADT alle angebotenen Leistungen zum vereinbarten Termin erbringen kann.

2.3 Bei telefonischen Buchungen kommt der Vertrag abweichend von den vorstehenden Regelungen wie folgt zustande: KUNST & STADT nimmt für den Kunden eine für den Veranstalter verbindliche Reservierung (Option) vor und leitet dem Kunden ein Angebot und die AGB zu. Übermittelt der Kunde spätestens innerhalb von 5 Werktagen (persönlich, per Post, per Email) die Anmeldung an KUNST & STADT, gestaltet sich der Buchungsablauf wie oben. Geht innerhalb dieser Frist die Anmeldung nicht ein, so erlischt die Reservierung ohne weitere Folgen für den Veranstalter und den Kunden.

3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Preise richten sich nach den aktuell angegebenen Preisen auf www.kunstundstadt.de, Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Form. Gemäß § 19 UStG ist KUNST & STADT (noch) von der Umsatzsteuer befreit. Sobald sich dies ändert, wird die Umsatzsteuernummer angegeben und die Preise werden entsprechend angepasst.

3.2 Die Bezahlung des Honorars erfolgt in der Regel bei Vertragsabschluss mittels Rechnungsstellung, durch Überweisung mindestens fünf Werktage vor Beginn der Führung oder auf Wunsch in bar gegen Quittung direkt an den/die Stadtführer*in vor Beginn der Führung.

3.3. Ohne vollständige und rechtzeitige Bezahlung des Endpreises haben Sie keinen Anspruch auf Inanspruchnahme der Veranstaltungsleistungen. In diesem Fall ist KUNST & STADT zur Auflösung des Vertrages berechtigt.

3.4 Die Preise enthalten keine Getränke, Eintrittsgelder oder sonstige anfallende Kosten für den Kunden, es sei denn, bei der Anmeldung wurde es schriftlich vereinbart.

4 Leistungen/Teilnehmerzahl

4.1 Welche Lestungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Sonstige Abänderungen und Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie von KUNST & STADT schriftlich bestätigt werden. KUNST & STADT behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen oder nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der einzelnen Leistung oder sonstiger Leistungsbeschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung informiert wird.

4.2 Die Teilnehmerzahl pro Führung ist gemäß Buchungsbestätigung bzw. Angebotsannahme durch den Kunden geregelt. Erscheinen zum vereinbarten Termin mehr als die vereinbarte Teilnehmerzahl, ist der Stadtführer berechtigt, ein entsprechendes zusätzliches Honorar pro Teilnehmer zu erheben.

4.3 Der zwischen dem Kunden und KUNST & STADT vereinbarte Führungszeitraum ist verbindlich. Die Wartezeit der Stadtführerin am vereinbarten Treffpunkt beträgt maximal 20 Minuten. Verspätungen seitens des Kunden und/oder der in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Führung oder Reduzierung des Preises.

4.4 Wird eine mögliche Verlängerung der Führung gewünscht, wird die vereinbarte Zeit in Rechnung gestellt. Verspätungen sind unter der in der Auftragsbestätigung/Rechnung angegebenen Mobilfunknummer mitzuteilen. Die vereinbarte Führungszeit kann auf Wunsch verkürzt werden, führt aber nicht zur Reduzierung des Preises.

5 Stornierung/Rücktritt durch den Kunden

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Beginn von der Führung zurücktreten. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei KUNST & STADT. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Eine kostenlose Stornierung in schriftlicher Form ist bei KUNST & STADT bis 7 Werktage vor dem Tag der Führung möglich. Bei kurzfristigem Rücktritt innerhalb der letzten Woche vor Führungsbeginn werden dem Kunden 50 % der vereinbarten Honorarzahlung berechnet. Innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem Termin ist die vereinbarte Honorarzahlung in voller Höhe zu leisten.

5.3 Einer Rücktrittserklärung steht es gleich, wenn der Kunde und/oder die angemeldeten Teilnehmer nicht oder ohne Ankündigung mit mehr als 30 Minuten Verspätung zum vereinbarten Treffpunkt erscheinen und die Stadtführerin aufgrund dieser Verspätung nicht mehr angetroffen haben. In diesem Fall ist der Kunde ebenfalls verpflichtet, die vereinbarte Honorarzahlung in voller Höhe zu leisten.

5.4 Eventuell anfallende Kosten (Eintrittsgelder, Tischreservierung, etc.), die KUNST & STADT durch die Stornierung vereinbarter Leistungen seitens Dritter entstehen, sind in jedem Fall durch den Kunden in voller Höhe zu erstatten.

6 Stornierung/Rücktritt durch KUNST & STADT

6.1 KUNST & STADT kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde oder ein Teilnehmer die Durchführung des Rundgangs ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich derart vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält KUNST & STADT den vollen Anspruch auf die vereinbarte Honorarzahlung.

6.2 Bei vertragswidrigem Verhalten sind eventuell anfallende Kosten (Eintrittsgelder, Tischreservierung, etc.), die KUNST & STADT durch vereinbarte Leistungen seitens Dritter entstehen, in jedem Fall durch den Kunden in voller Höhe zu erstatten.

6.3 KUNST & STADT ist gleichfalls berechtigt, den Termin für die Veranstaltung bei schlechter Wetterlage nach vorheriger Absprache mit dem Kunden zu verlegen.

6.4 Bei akuter Erkrankung ohne Vertretungsmöglichkeit werden dem Kunden alle bereits geleisteten Zahlungen erstattet.

Wird die Stadtführung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Glatteis) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl KUNST & STADT als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag aus diesem Grund gekündigt, so kann KUNST & STADT für bereits erbrachte Leistungen eine entsprechende Entschädigung verlangen, jedoch nicht die vereinbarte Honorarzahlung.

7 Gewährleistung und Haftung

7.1 Die Haftung von KUNST & STADT erstreckt sich gegenüber dem Kunden auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist begrenzt auf den Betrag des Honorars, wenn der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch KUNST & STADT verursacht wurde. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung hinsichtlich sonstiger Sachschäden durch KUNST & STADT oder durch einen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche gegenüber KUNST & STADT hinsichtlich vertraglicher Hauptpflichtverletzungen ist ausgeschlossen.

7.2 Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.

7.3 Die Teilnahme an der Stadt- oder Museumsführung sowie die Anreise zum Treffpunkt bzw. die Abreise ab Zielpunkt erfolgt durch den Kunden und dessen Teilnehmer auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

7.4 Soweit KUNST & STADT in Erfüllung des Vertrages im Namen des Kunden Verträge mit Dritten abschließt, beschränkt sich die auftragsgemäße Tätigkeit durch KUNST & STADT auf die Auswahl des betreffenden Vertragspartners und den Abschluss des entsprechenden Vertrages unter Wahrung der in diesem Vertrag gesetzten Grenzen. KUNST & STADT ist insbesondere nicht verpflichtet die Durchführung solcher Verträge selbst zu überwachen. Derart von KUNST & STADT beauftragte Dritte sind nicht Erfüllungsgehilfen von KUNST & STADT.

7.5 KUNST & STADT haftet nicht für eigenverantwortliche Sach- und Körperschäden des Führungsteilnehmers, sowie dem Verlust mitgeführter Gegenstände.

8 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

9 Gerichtsstand

Für den Fall, dass entgegen aller Bemühungen doch einmal eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich sein sollte, ist Gerichtsstand grundsätzlich und soweit gesetzlich zulässig Bonn.

10 Informationspflichten gem. § 36 und 37 VSBG

(Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):

KUNST & STADT nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Das Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hingewiesen werden: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. Straßburger Str. 8 77694 Kehl, www.verbraucher-schlichter.de.

Stand: Januar 2019